Gewerbesteuer: Keine Hinzurechnung Kommentar verfassen / Messebau / Von Kosten für Messestandflächen müssen nicht dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzugerechnet werden. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt beschlossen, die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu veröffentlichen. Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen Read More