Gewerbesteuer: Keine Hinzurechnung Kommentar verfassen / MessebauKosten für Messestandflächen müssen nicht dem gewerbesteuerlichen Gewinn hinzugerechnet werden. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt beschlossen, die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu veröffentlichen.Quelle: AUMA – Aktuelle MeldungenRead MoreRelated posts:BFH bestätigt: Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Messekosten Gewerbesteuer: Keine Hinzurechnung von Messestandkosten Überbrückungshilfe IV kann jetzt beantragt werden Energie: Keine Leuchtreklame in der Nacht Minister Habeck: Keine 100 Tage Schonzeit Keine weiteren Sonderwege für Deutschland