Gewerbesteuer: Keine Hinzurechnung von Messestandkosten Kommentar verfassen / Messebau / Von Ein Messestand stellt kein fiktives Anlagevermögen dar. Daher finden die Kosten hierfür bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung keine Berücksichtigung. Dazu liegt ein Urteil des Finanzgerichtes Münster vor.Quelle: AUMA – Aktuelle MeldungenRead MoreRelated posts:BFH bestätigt: Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von MessekostenGewerbesteuer: Keine HinzurechnungEnergie: Keine Leuchtreklame in der NachtKeine Coronabeschränkungen bei MessenKeine Zugangsbeschränkungen mehr bei MessenUpdate: Keine Corona-Einreisebeschränkungen mehr