Gewerbesteuer: Keine Hinzurechnung von Messestandkosten Kommentar verfassen / MessebauEin Messestand stellt kein fiktives Anlagevermögen dar. Daher finden die Kosten hierfür bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung keine Berücksichtigung. Dazu liegt ein Urteil des Finanzgerichtes Münster vor.Quelle: AUMA – Aktuelle MeldungenRead MoreRelated posts:BFH bestätigt: Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Messekosten Gewerbesteuer: Keine Hinzurechnung Energie: Keine Leuchtreklame in der Nacht Keine Coronabeschränkungen bei Messen Keine Zugangsbeschränkungen mehr bei Messen Update: Keine Corona-Einreisebeschränkungen mehr