Gewerbesteuer: Keine Hinzurechnung von Messestandkosten Kommentar verfassen / Messebau / Von Ein Messestand stellt kein fiktives Anlagevermögen dar. Daher finden die Kosten hierfür bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung keine Berücksichtigung. Dazu liegt ein Urteil des Finanzgerichtes Münster vor. Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen Read More