Gewerbesteuer: Keine Hinzurechnung von Messestandkosten

Ein Messestand stellt kein fiktives Anlagevermögen dar. Daher finden die Kosten hierfür bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung keine Berücksichtigung. Dazu liegt ein Urteil des Finanzgerichtes Münster vor.

Quelle: AUMA – Aktuelle Meldungen

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